Compliance & Menschenrechte in der BMW Group.


Die Unternehmenskultur der BMW Group ist geprägt von klarer Verantwortung, gegenseitigem Respekt und Vertrauen. Rechtmäßiges Handeln und ethisches Verhalten sind fester Bestandteil unserer Geschäftsaktivitäten und wichtige Voraussetzung für die nachhaltige Sicherung unseres unternehmerischen Erfolgs. Unser vorrangiges Ziel ist es, Risiken zu vermeiden, die das Vertrauen von Kunden, Aktionären, Geschäftspartnern sowie der Öffentlichkeit in die BMW Group gefährden. Hierzu hat die BMW Group ein Compliance Management System eingerichtet, dessen Instrumente und Maßnahmen die Mitarbeitenden beim Umgang mit Compliance Risiken unterstützen sollen.

Die BMW Group bekennt sich uneingeschränkt zu rechtmäßigem und verantwortungsvollem Handeln.
Oliver Zipse
Vorsitzender des Vorstands der BMW AG
ein Mann und eine Frau stehen nebeneinander. Um sie herum sind pinke Lichtformen

BMW Group Code of Conduct.

Verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln.

Compliance Management System.

Das BMW Group Compliance Management System beinhaltet eine Vielzahl an Präventions-, Überwachungs-, Kontroll- und Reaktionsmaßnahmen, mit denen die Einhaltung rechtlicher und ethischer Anforderungen unterstützt wird. Diese gelten weltweit für alle Einheiten der BMW Group. Soweit in einzelnen Ländern oder Geschäftsbereichen zusätzliche Compliance Anforderungen bestehen, werden diese durch lokale oder geschäftsspezifische Compliance Regelungen und Instrumente erfüllt.

Elemente des BMW Group Compliance Management Systems
Elemente des BMW Group Compliance Management Systems

Das Compliance Risk Assessment stellt die Basis unserer Maßnahmen dar, um geschäftsspezifische Compliance Risiken mit definierter Methodik und Berichtsparametern zu ermitteln. Die Beobachtung und Bewertung regulatorischer und behördlicher Änderungen und Trends ist ebenfalls Teil dieses Elements.

Der Code of Conduct überführt die Unternehmenswerte der BMW Group in wesentliche Handlungsmaximen und schafft für Mitarbeitende und die Öffentlichkeit Transparenz über die wesentlichen Compliance Themenfelder.  Darauf aufbauend werden die gesetzlichen Vorgaben zu den Compliance Themen in interne Regelungen und Prozesse überführt und operationalisiert.

Durch verschiedene interne Kommunikationsmaßnahmen werden die Mitarbeitenden  regelmäßig sensibilisiert. Die Compliance Kommunikation leistet einen wesentlichen Beitrag bei der Verankerung von Compliance in der Unternehmenskultur. Die Compliance Schulungsmaßnahmen zielen darauf ab, die Mitarbeitenden  der BMW Group zu befähigen, ihrer persönlichen Verantwortung für rechtmäßiges Handeln in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich gerecht zu werden. Compliance Trainingsmaßnahmen werden adressatengerecht als Online- und als Präsenzschulungen angeboten.

Group Compliance stellt verschiedene IT-Systeme bereit, welche die Fachstellen und Mitarbeitenden  der BMW Group dabei unterstützen, in Alltagssituationen die relevanten rechtlichen Anforderungen zu kennen und einzuhalten.

Die Compliance Funktionen beraten die Fachstellen weltweit zu Fragen und bei Zweifeln zu allen Compliance Themen. Dabei ist der Beratungsansatz ganzheitlich, indem er sowohl ressortspezifische als auch lokale Besonderheiten berücksichtigt.

Als Teil der Präventionsmaßnahmen zielt dieses Element auf die Kontrolle und Verbesserung von Compliance Prozessen sowie die Überprüfung definierter Umsetzungsparameter ab.

Um strukturierte Meldekanäle sicherzustellen und Hinweisgebern auch anonyme Meldungen zu ermöglichen, sind verschiedene Hinweisgebersysteme eingerichtet. Dazu gehören insbesondere die SpeakUP Line sowie die Ombudsperson.

Die Compliance Untersuchungen umfassen sowohl anlassunabhängige Prüfungen mit risikoorientiert festgelegten Schwerpunkten also auch anlassbezogene Prüfungen, insbesondere bei Hinweisen auf Verstöße. Darüber hinaus gibt es interne Untersuchungen zur Aufklärung von Sachverhalten von besonderer Relevanz (auf Basis eines Vorstandsauftrags).

Die Compliance Berichterstattung ist ein wesentlicher Baustein, um den Vorstand, den Aufsichtsrat und seinen Prüfungsausschuss sowie weitere interne Stakeholder über das Compliance Management System, seine Umsetzung und mögliche Weiterentwicklungspotentiale zu informieren und seine Angemessenheit und Wirksamkeit zu beurteilen.

Neben der Abstellung von Fehlverhalten und rechtswidrigen Handlungen können weitere risikoreduzierende Maßnahmen erforderlich sein, zu denen im Fall individuell vorwerfbaren Verhaltens auch angemessene Personalmaßnahmen und Sanktionen gehören können. Das Sanktionsspektrum kann dabei fallabhängig die gesamte Bandbreite abdecken.

Unser Konzernweites Netzwerk.

Um die Mitarbeiter über mögliche Compliance Risiken aufzuklären und bei der Einhaltung der lokalen und internationalen Vorschriften zu unterstützen, hat die BMW Group eine konzernweite Compliance Organisation geschaffen.

Der Leiter der Funktion Group Compliance ist als Chief Compliance Officer der BMW Group und Menschenrechtsbeauftrager der BMW AG benannt. Er verantwortet das Compliance Management System, leitet den Group Compliance Bereich und berichtet dem Vorstand und Aufsichtsrat der BMW AG regelmäßig zu Entwicklung und Implementierung des Compliance Management Systems.

Die Funktion Group Compliance in der Konzernzentrale gestaltet und steuert das Compliance Management System. Der Bereich verantwortet die Themen Kartellrechts-Compliance, Korruptionsprävention, Exportkontrolle, Geldwäscheprävention, Betrugsprävention und Menschenrechte, während die Themen Datenschutz, Produkt Compliance, External Workforce Compliance sowie Regulierte Financial Services Compliance anderen Ressorts bzw. Bereichen der BMW Group zugeordnet sind.

Die Implementierung der einzelnen Compliance Programme wird durch ein konzernweites Compliance Netzwerk aus Ressort- und lokalen Compliance Officern unterstützt und in den Ressorts und Konzerngesellschaften geschäftsspezifisch und lokal ergänzt.

Das Compliance Management System wird regelmäßig hinsichtlich Angemessenheit und Wirksamkeit evaluiert. Die regelmäßige Analyse von Weiterentwicklungsoptionen und deren zielorientierte Umsetzung gehört zu den Kernaufgaben der Group Compliance Funktion.

GEMEINSAM MIT GESCHÄFTSPARTNERN COMPLIANCE RISIKEN VORBEUGEN.

Die BMW Group bekennt sich klar zu verantwortungsvollem und rechtmäßigem Handeln. Dies erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern.

Mitarbeiter unterhalten sich

BMW Group Business Relations Compliance.

Broschüre für Geschäftspartner.

FÖRDERUNG VON MENSCHENRECHTEN UND GUTEN ARBEITSBEDINGUNGEN.

Die BMW Group nimmt ihre gesellschaftliche und soziale Verantwortung sehr ernst. Die Einhaltung von Menschenrechten und fairen Arbeitsbedingungen sind integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Im Rahmen des BMW Group Kodex zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen bekennen wir uns zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte und der ILO Kernarbeitsnormen und richten unseren Sorgfaltsprozess an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte aus. Dabei konzentrieren wir uns auf Themen und Handlungsfelder, in denen wir unseren Einfluss als Wirtschaftsunternehmen geltend machen können. Insoweit ergänzen wir die Pflichten der Staaten und souveränen Institutionen, Menschenrechte zu schützen.

Einhaltung von Menschenrechten und fairen Arbeitsbedingungen

BMW Group Kodex zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen.

Einhaltung von Menschenrechten und fairen Arbeitsbedingungen.

Menschenrechte

Achtung von Menschen und Umwelt.

Wir bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte und gleichzeitig auch der damit einhergehenden Umweltstandards. Wie wir unserer Verantwortung innerhalb der BMW Group sowie entlang der Lieferkette nachkommen, erfahren Sie im Bereich „Unsere Verantwortung für Menschen und Umwelt“.

Förderung von Frauen

Mitarbeitende.

Unsere Mitarbeitenden sind die Grundlage für den Erfolg der BMW Group. Ihre fachliche Qualifikation und ihr Engagement zeichnen sie aus.

HELPLINE BEI COMPLIANCE FRAGEN.

Um Rechtsrisiken zu vermeiden, können sich alle Mitarbeitenden mit ihren Fragen an ihre Führungskräfte und an die zuständigen Fachstellen der BMW Group wenden, insbesondere an die Rechtsabteilung, die Konzernrevision und die Konzernsicherheit.

Ergänzend hierzu gibt es die folgende Anlaufstelle für Mitarbeiter, Kunden, Zulieferer sowie sonstige externe Personen.

Der BMW Group Compliance Contact steht zu Compliance-relevanten Fragen in den Sprachen Deutsch und Englisch zur Verfügung und ist über nachfolgende Wege zu erreichen:

Telefon: +49 89 382-60000 / montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr (MEZ)

E-Mail: compliance@bmwgroup.com

*Hinweis:
Bei sonstigen Kommentaren und Fragen zur BMW Group stehen weitere Ansprechpartner zur Verfügung. Kontakt zu den betreffenden Stellen können Sie über das Kontaktformular aufnehmen.

ANLAUFSTELLEN FÜR HINWEISGEBENDE.

Das Hinweisgebersystem der BMW Group ist für Hinweise zu konkreten oder möglichen Rechtsverstößen von konzernangehörigen Mitarbeitern zuständig. Auch Geschäftspartner, Kunden oder sonstige Dritte haben bei konkreten Anhaltspunkten für Regelverstöße die Möglichkeit, Hinweise rund um die Uhr über verschiedene Meldekanäle abzugeben. So können Risiken frühzeitig erkannt, adressiert und im Bedarfsfall angemessene Abhilfe geleistet werden.

Vertraulichkeit und der Schutz von Hinweisgebenden stehen hierbei an erster Stelle. Auf Wunsch können Hinweise auch anonym mitgeteilt werden. Es entspricht unserer konzernweiten Vorgehensweise, im Falle einer anonymen Meldung einer hinweisgebenden Person keinerlei Schritte zu unternehmen, deren Identität zu ermitteln.

Die Mitarbeitenden der BMW Group sowie die externen Hinweisgebenden können sich mit ihren Anliegen und Bedenken stets an ihre Führungskräfte, lokalen Compliance Fachstellen und die Arbeitnehmervertretung wenden. Darüber hinaus hat die BMW Group Compliance besondere Kanäle zur Meldung von Hinweisen auf mögliche Compliance Verstöße eingerichtet. Zur einfachen und vertraulichen Meldung eines Hinweises stellt die BMW Group Compliance den hinweisgebenden Personen neben einem spezifischen E-Mail-Postfach insbesondere auch die BMW Group SpeakUP Line, sowie eine Ombudsperson als Meldekanäle i.S.d. Hinweisgeberschutzgesetzes zur Verfügung.

Anlaufstellen für Hinweisgebende

Unsere Hinweiskanäle.

Mitarbeitende der BMW Group und externe Hinweisgebende können über die BMW Group SpeakUP Line Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße anonym und vertraulich melden. Die Meldungen können sowohl online als auch telefonisch abgegeben werden. Die BMW Group SpeakUP Line ist über lokale Rufnummern (kostenfrei oder zum Ortstarif) in fast 140 Ländern in insgesamt mehr als 70 Sprachen durchgängig zu erreichen. 

Die BMW Group hat eine Ombudsperson bestellt, die zum Hinweisgebersystem berät und sicherstellt, dass Meldungen von Hinweisgebenden an den Fachbereich BMW Group Compliance weitergeleitet werden. Auf Wunsch kann dies auch anonym erfolgen.

Unsere Ombudsperson ist wie folgt zu erreichen:

Dr. Sybille von Coelln

Telefon: +49 211 44 03 57 72

Fax:  +49 211 44 03 57 77

E-Mail: BMW-Ombudsperson@hvc-strafrecht.de

Postanschrift:

HEUKING · VON COELLN
Rechtsanwälte PartG mbB
Prinz-Georg-Str. 104
40479 Düsseldorf

Sie können einen Hinweis an BMW Group Compliance Audit, Internal Investigations per E-Mail an notifications@bmwgroup.com richten.

Wenn Sie einen Hinweis persönlich mitteilen möchten, bitten wir Sie, vorab einen Termin über notifications@bmwgroup.com zu vereinbaren.  

Produkte & Services.

Bei Fragen zu Produkten, Händlern, Services, Apps oder Digital Services, klicken Sie bitte hier.

Datenschutz.

Sie stellen Ihre personenbezogenen Daten freiwillig zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Meldung anonym abzugeben. Sofern Sie sich freiwillig dazu entscheiden, Ihre personenbezogenen Daten anzugeben und somit einen nichtanonymen Hinweis zu geben, verarbeiten wir Ihre Informationen zweckgebunden allein zur Bearbeitung Ihres Hinweises auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c, f, DSGVO.
Weitere Informationen zum Datenschutz sowie zu den Ihnen zustehenden Rechten finden Sie hier.

Beschwerde

Informationen für Hinweisgebende.

Alles Wissenswerte für Hinweisgeber finden Sie in unserer Verfahrensordnung für Hinweisgebende.

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