Seitenübersicht: Achtung der Menschenrechte bei BMW Group
Menschenrechte
Menschenrechte.

Unsere Verantwortung für Menschen und Umwelt.

Achtung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards bei der BMW Group.

Die BMW Group stellt sich der unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards. Dies gilt für unsere eigene Geschäftstätigkeit ebenso wie in unseren globalen Lieferketten. Mit klaren Verantwortlichkeiten und einer Vielzahl von Maßnahmen tragen wir zur Einhaltung dieser fundamentalen Rechte bei.

Dr. Klahold

Die Einhaltung der Menschenrechte ist keine einmalige Aufgabe. Wir müssen permanent an ihr arbeiten.

Dr. Christoph Klahold

Chief Compliance Officer und Menschenrechtsbeauftragter, BMW AG

Unser Ansatz zur Achtung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards.

Sorgfaltsprozess

Um sicherzustellen, dass Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden, haben wir entsprechende Sorgfaltsprozesse verankert – sowohl in unserem Unternehmen und Händlernetzwerk als auch in den Beziehungen zu unseren Lieferanten und weiteren Geschäftspartnern. Als Leitplanken dienen uns international anerkannte Standards, darunter die internationale Menschenrechtscharta, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die Zehn Prinzipien des UN Global Compact. Die damit verbundenen Ansprüche an uns, unsere Lieferkette und weitere Geschäftspartner sind durch interne Standards im Unternehmen verankert:

Menschenrechte

Grundsatzerklärung.

Erfahren Sie mehr über unseren Ansatz und unsere Prozesse zur Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

Der Kodex erläutert, wie wir Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen fördern und die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) umsetzen. Zentrale Themen des Kodex sind das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden, das Recht auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz oder Vereinigungsfreiheit. Der Kodex richtet sich an Mitarbeitende der BMW Group, Lieferanten und autorisierte Vertriebspartner und wird aktiv kommuniziert.

Seit 2005 untermauert unsere Gemeinsame Erklärung über Menschenrechte und Arbeitsbedingungen (aktualisiert im Jahr 2010) unseren Maßstab für werteorientierte Unternehmensführung. Dieses Bekenntnis wurde mit Beteiligung unserer Arbeitnehmervertretung und der Gewerkschaft entwickelt und entspricht weltweit anerkannten Richtlinien für Umwelt- und Sozialstandards – wie den Grundprinzipien des UN Global Compact.

Der Code of Conduct beschreibt als zentrales Regelwerk die Erwartungen der BMW Group an ihre Beschäftigten. Er gibt Richtlinien für ein unternehmensweit verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln vor. Diese betreffen unter anderem die Themenfelder Korruptionsvermeidung, Diskriminierungsverbot, gegenseitige Wertschätzung, fairen Umgang mit Geschäftspartnern ebenso wie Umwelt- und Tierschutz.

Unser Supplier Code of Conduct fasst die Leitprinzipien der BMW Group für das weltweite Lieferantennetzwerk in Übereinstimmung mit international anerkannten Standards und Richtlinien zu Nachhaltigkeitsthemen zusammen. Wir verlangen von unseren Geschäftspartnern, dass sie alle rechtlichen Anforderungen stets einhalten, die Umwelt schützen und die Menschenrechte wahren. Diese Anforderungen konkretisieren wir unter anderem in den Anfrageunterlagen und Einkaufsbedingungen unserer Lieferantenverträge. Sie gelten somit für alle BMW Group Lieferanten. Der Supplier Code of Conduct wird allen Lieferanten bekannt gemacht und ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen.

Gemeinsam mehr bewirken.

Zur Umsetzung unserer unternehmerischen Verantwortung setzen wir auf Zusammenarbeit – mit unseren Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Lieferanten. Nur gemeinsam können wir den Risiken in unserer Lieferkette effektiv begegnen. Unser Ansatz zur Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards umfasst daher:

  • unseren eigenen Geschäftsbereich,
  • unsere Lieferanten
  • sowie unsere weiteren Geschäftspartner.

Weitere Informationen zur Definition der Begriffe und unserem spezifischen Ansatz finden Sie in unserer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards.

Risikomanagement und Verantwortlichkeiten.

Verantwortlichkeiten

Die Einhaltung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards entlang unserer globalen Lieferkette ist seit Jahren unser Anspruch. Wir haben dazu im gesamten Unternehmen klare Verantwortlichkeiten zur effektiven Umsetzung und Kontrolle der Sorgfaltspflichten definiert.

Zuständig sind innerhalb der BMW Group die jeweiligen Fachbereiche des Unternehmens und die Geschäftsführungen der Konzernunternehmen sowie außerhalb des Unternehmens die betroffenen Geschäftspartner und Lieferanten. Zentrale Einheiten wie Group Compliance (für die gesamthafte Programmgestaltung, den eigenen Geschäftsbereich und weitere Geschäftspartner) sowie Einkauf und Lieferantennetzwerk (für Lieferanten) unterstützen und überwachen die Sorgfaltsanforderungen.

2021 hat der Vorstand den Chief Compliance Officer zum Menschenrechtsbeauftragten ernannt. Als übergreifende Steuerungsfunktion übernimmt er die vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorgesehene Überwachungsaufgabe im Hinblick auf das Risikomanagement zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten innerhalb der BMW Group. Hierzu steht der Menschenrechtsbeauftragte im engen Austausch mit den zuständigen Fachbereichen und berichtet regelmäßig sowie bei konkreten Anlässen an den Vorstand.

Innerhalb der BMW Group ist der Bereich Group Compliance zuständig für die übergeordnete Konzeption zur Einhaltung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltrechte sowie für die Anleitung der Sorgfaltsprozesse im eigenen Geschäftsbereich und durch weitere Geschäftspartner.

Der Bereich Einkauf und Lieferantennetzwerk verantwortet die Umsetzung unserer Sorgfaltsprozesse in der Lieferkette. Die wichtigste Voraussetzung ist hierbei, Transparenz bei den weit verzweigten und dynamischen Lieferketten zu schaffen und Warenflüsse rückverfolgbar zu machen. Hierfür vertiefen wir die enge Zusammenarbeit mit unseren Partnern in der Lieferkette kontinuierlich.

Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten erfordert Zusammenarbeit – konzernweit sowie mit unseren Lieferanten und Geschäftspartnern. Im BMW Group internen Netzwerk tauschen wir uns daher ressortübergreifend themenspezifisch aus, beispielsweise zu Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Compliance. Sorgfaltsprozesse können so konzernweit gemeinsam implementiert werden. Über unsere eigene Geschäftstätigkeit hinaus arbeiten wir aktiv mit Lieferanten, unserer Handelsorganisation, Geschäftspartnern sowie externen Fachexperten und Stakeholdern zusammen, um unsere Sorgfaltsprozesse stetig weiterzuentwickeln.

Risikoanalyse.

Risikoanalyse

Unsere Risiken zu kennen, ist Grundvoraussetzung für unseren risikobasierten Ansatz. Die Basis unseres Handelns im Rahmen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten ist eine umfassende Risikoanalyse. Sie gibt Aufschluss über Handlungsfelder und Dringlichkeit. Jährlich sowie anlassbezogen, zum Beispiel aufgrund substantiierter Hinweise, untersuchen und bewerten wir Risiken für Mensch und Umwelt sowie Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf diese.

Dabei betrachten wir potenziell betroffene Personengruppen, wie eigene Mitarbeitende (inklusive Zeitarbeitskräfte und Auszubildende), Mitarbeitende von Geschäftspartnern und Joint Venture Partnern, Mitarbeitende in unserer Lieferkette sowie Personengruppen mit mittelbarer Verbindung zur Lieferkette, beispielsweise Mitglieder lokaler Gemeinschaften

Um Risiken für Mensch und Umwelt zu identifizieren, die aus unserer Geschäftstätigkeit entstehen können, greifen wir auf verschiedene Datenquellen zurück. Externe Daten aus international anerkannten Indices werden systematisch erfasst und verarbeitet, um Länder- und Warengruppenrisiken im Einkauf und Lieferantennetzwerk sowie länder- und geschäftszweckspezifische Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei weiteren Geschäftspartnern zu identifizieren.

Bei der Risikoidentifikation berücksichtigen wir schrittweise auch Erkenntnisse aus unseren Maßnahmen sowie Hinweise aus den Beschwerdemechanismen als zusätzliche Datenpunkte. 

Anschließend werden die Daten ausgewertet und gewichtet. Wichtige Kriterien sind hierbei die Relevanz sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit der identifizierten Risiken. Daraus resultiert eine übergeordnete Einschätzung der Risikolage im eigenen Geschäftsbereich und bei unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, die sogenannte abstrakte Risikoexposition. Auf dieser Basis definieren wir risikobasiert Kontrollmaßnahmen wie Fragebögen oder Audits. Die gewonnenen Informationen über die tatsächliche Lage vor Ort helfen uns dabei die Risikoeinschätzung zu konkretisieren und etwaige (unmittelbar bevorstehende) Menschenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen Umweltstandards festzustellen. In diesem Fall reagieren wir umgehend mit geeigneten Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe.

Indem wir Risiken priorisieren, können wir gezielt dort aktiv werden, wo wir entweder besonders relevante Risiken sehen (Risikoexposition) und/oder wo wir auf Basis einer Prognose erhöhte Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit nicht ausschließen können (Einflussvermögen und Verursachungsbeitrag). Die Erkenntnisse über menschen- und umweltrechtliche Risiken und Auswirkungen, die wir dabei gewinnen, fließen in unsere unternehmerischen Entscheidungen ein. Dies gilt beispielsweise für die Auswahl und Bewertung von Lieferanten und Geschäftspartnern sowie bei Unternehmenstransaktionen und Markteintritts- oder -austrittsentscheidungen.

Risiken kennen und begegnen.

Als produzierendes Unternehmen mit internationalen Standorten und einer Vielzahl von Lieferanten und weiteren Geschäftspartnern sind mit unserer Tätigkeit immanent Risiken für Mensch und Umwelt verbunden. Wir sind uns dessen bewusst und begegnen ihnen mit risikobasierten Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

Im Folgenden beschreiben wir die im Rahmen der abstrakten Risikoanalyse identifizierten Risiken. Jene aktualisieren wir regelmäßig und berichten an dieser Stelle, sobald sich substantielle Änderungen der Risikolage ergeben.

Präventions-, Kontroll- und Abhilfemaßnahmen.

Maßnahmen zur Prävention, Kontrolle und Abhilfe bei menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken treffen wir stets risikobasiert. Hierbei setzen wir auf einen Maßnahmenkatalog und das Ineinandergreifen von Schulungen, vertraglichen Vereinbarungen mit Lieferanten und Geschäftspartnern, Zertifizierungen und Prüfung durch Fragebögen oder Audits.

Schulung

Schulungen.

Schulungen sind ein wichtiges Element, um mehr Bewusstsein für Sozial- und Umweltstandards zu schaffen. Wir erklären Wirkungszusammenhänge und machen unsere Erwartungshaltung deutlich. Neben der Basisschulung für alle indirekten Mitarbeitenden bietet die BMW Group ein breites Schulungsangebot für interne Einkäufer sowie für externe Lieferanten an. Über die Initiative Drive Sustainability machen wir für Lieferanten ein Angebot für branchenweit standardisierte Schulungen.

Zusicherung

Vertragliche Zusicherung.

Die Achtung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards ist für die BMW Group die Grundlage jedweder Geschäftsbeziehung. Sowohl mit unseren Händlern als auch mit unseren Lieferanten setzen wir dabei auf vertragliche Zusicherung menschenrechtlicher und umweltbezogener Mindeststandards. Bei Vertragsschluss mit einem Unternehmen der BMW Group verpflichtet sich der Lieferant, erforderliche Präventions- oder Abhilfemaßnahmen spätestens zum Produktionsstart oder zu einem vereinbarten Zieltermin umzusetzen.

Audit

Fragebögen und Audits.

Um die Einhaltung der definierten Sorgfaltsplichten abzufragen, setzt die BMW Group risikobasiert im eigenen Geschäftsbereich sowie bei Lieferanten Fragebögen ein. Daneben greifen wir risikobasiert auf Onsite Assessments zurück.

Zertifizierung

Zertifizierungen.

Mit Prüfungen und Zertifizierungen durch externe Dienstleister kontrollieren wir die Einhaltung unserer Vorgaben. Die Überprüfung durch unabhängige Dritte führen wir für unsere eigenen Standorte gleichermaßen durch wie für Lieferanten und Geschäftspartner. Die regelmäßigen Zertifizierungen für unseren eigenen Geschäftsbereich reichen von Umweltmanagement bis hin zu Arbeitssicherheit. Auch für den Bezug von Rohstoffen greifen wir nach Möglichkeit auf Zertifizierungen durch Externe zurück, wie beispielsweise den Standard für verantwortungsvollen Bergbau der "Initiative for Responsible Mining Assurance".

Wirksamkeit prüfen.

Mindestens einmal im Jahr sowie anlassbezogen – beispielsweise bei substantiierten Hinweisen – überprüfen wir im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes die Wirksamkeit unserer Aktivitäten. Dazu haben wir in allen Prozessschritten unserer unternehmerischen Sorgfalt entsprechende Kennzahlen integriert, wie beispielsweise die Dauer der Bearbeitung einer Beschwerde.

Stellen wir fehlende Funktionalitäten fest, justieren wir nach und verbessern Prozesse – besonders dann, wenn beispielsweise Präventions- und Abhilfemaßnahmen die Risiken nicht angemessen adressieren.

Beschwerdemechanismen.

Verschiedene Beschwerdemechanismen geben internen und externen Hinweisgebenden die Möglichkeit, mögliche Verstöße gegen Menschenrechte und damit einhergehende Umweltstandards zu melden. So können Risiken frühzeitig erkannt, adressiert und im Bedarfsfall angemessene Abhilfe geleistet werden. Vertraulichkeit und der Schutz von Hinweisgebenden stehen hierbei an erster Stelle. Auf Wunsch können Hinweise auch anonym mitgeteilt werden. Es entspricht unserer konzernweiten Vorgehensweise, im Falle einer anonymen Meldung einer hinweisgebenden Person keinerlei Schritte zu unternehmen, deren Identität zu ermitteln. Neben Führungskräften, lokalen Compliance Fachstellen und der Arbeitnehmervertretung als klassischen Anlaufstellen stehen Mitarbeitenden der BMW Group sowie externen Hinweisgebenden verschiedene Beschwerdekanäle zur Verfügung. Seit 2020 engagiert sich die BMW Group über die eigenen Beschwerdemöglichkeiten hinaus auch in einer Arbeitsgruppe des Branchendialogs Automobilindustrie beim Aufbau eines unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus in Mexiko.

Unsere Beschwerdekanäle.

Mitarbeitende der BMW Group und externe Hinweisgebende können über die BMW Group SpeakUP Line Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die Menschenrechte und damit einhergehende Umweltstandards im Unternehmen anonym und vertraulich melden. Die BMW Group SpeakUP Line ist in allen Ländern, in denen die BMW Group tätig ist, über lokale, kostenfreie Rufnummern [BMW GROUP SPEAKUP LINE ZUGANGSDATEN] in insgesamt 34 Sprachen durchgängig zu erreichen. Alternativ können Meldungen online eingeben werden.

Die BMW Group hat eine Ombudsperson bestellt, die zum Hinweisgebersystem berät und sicherstellt, dass Meldungen von Hinweisgebenden an den Fachbereich BMW Group Compliance weitergeleitet werden. Auf Wunsch kann dies auch anonym erfolgen.

Unsere Ombudsperson ist wie folgt zu erreichen:

Dr. Sybille von Coelln

Telefon: +49 211 44 03 57 72

Fax:  +49 211 44 03 57 77

E-Mail: BMW-Ombudsperson@hvc-strafrecht.de

Postanschrift:

HEUKING · VON COELLN
Rechtsanwälte PartG mbB
Prinz-Georg-Str. 104
40479 Düsseldorf

Beschwerde

Informationen für Hinweisgebende.

Alles Wissenswerte für Hinweisgeber finden Sie in unserer Verfahrensordnung für Hinweisgebende.

Datenschutz.

Sie stellen Ihre personenbezogenen Daten freiwillig zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Meldung anonym abzugeben. Sofern Sie sich freiwillig dazu entscheiden, Ihre personenbezogenen Daten anzugeben und somit einen nichtanonymen Hinweis zu geben, verarbeiten wir Ihre Informationen zweckgebunden allein zur Bearbeitung Ihres Hinweises auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c, f, DSGVO.

Weitere Informationen zum Datenschutz sowie zu den Ihnen zustehenden Rechten finden Sie hier.

Berichterstattung.

Wir wollen transparent aufzeigen, wie wir unsere Sorgfaltspflichten wahrnehmen. Dabei gehen wir auf Herausforderungen ein und geben Erfahrungen sowie bewährte Praxis im Umgang mit menschen- und umweltbezogenen Risiken und Auswirkungen weiter. Die Einschätzungen von Rechteinhabern und externen Stakeholdern, ob unsere Maßnahmen effektiv und angemessen sind, fließen in die kontinuierliche Verbesserung unserer Sorgfaltsprozesse mit ein. Mit unserer Berichterstattung wollen wir auch zur öffentlichen Diskussion über nachhaltige Entwicklung beitragen.

Key Visual BMW Group Bericht

BMW Group Bericht.

Alle Daten und Fakten in unserem aktuellen Bericht.

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Ihre Ansprechpartner.

Für Fragen und Anmerkungen zu unserem Verständnis und unseren Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards wenden Sie sich bitte per E-Mail an compliance@bmwgroup.com.