Im Branchendialog Automobilindustrie entwickelt die BMW Group seit 2020 gemeinsam mit anderen Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen und weiteren Initiativen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Lösungsansätze, um die menschenrechtliche Lage entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten der deutschen Automobilindustrie zu verbessern.
Ein erstes Ergebnis waren hier die 2022 veröffentlichten Handlungsanleitungen für die fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt (Grundsatzerklärung, Risikoanalyse, Maßnahmen, Berichterstattung und Beschwerdemechanismus). Sie bilden den Rahmen für das Sorgfaltspflichtenprogramm der BMW Group sowie die inhaltlichen und vertraglichen Anforderungen an unsere Lieferanten. Es sind in sich geschlossene Leitfäden, welche die Anforderungen des NAP (Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung) adressieren. Zudem werden die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes berücksichtigt und gesondert gekennzeichnet.
Die BMW Group war an der Erstellung der Handlungsanleitungen maßgeblich beteiligt und orientiert sich an den dort empfohlenen Vorgehensweisen. Standardisierte Verfahren, wie das Online-Assessment der Initiative Drive Sustainability, welche die BMW Group anwendet, werden darin beschrieben. Darüber hinaus schult die BMW Group ihre Lieferanten zu den Handlungsanleitungen des Branchendialogs.
Ab Mitte 2025 wird die Initiative im UN Global Compact Netzwerk Deutschland e. V. weitergeführt. Dort engagiert sich die BMW Group unter anderem in unterschiedlichen kollaborativen Maßnahmen zur Minimierung identifizierter Umwelt- und Menschenrechtsrisiken und Verletzungen. Durch die Kollaboration mit anderen Unternehmen und weiteren Stakeholdern wird beabsichtigt, das Einflussvermögen zu erhöhen und eine Umsetzung der Maßnahmen unter Beachtung von Wirksamkeitskriterien zu ermöglichen.