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Hauptversammlungen

Hauptversammlungen.

HAUPTVERSAMMLUNG

Hauptversammlung 2024.

Die 104. ordentliche Hauptversammlung der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (BMW AG) findet

    am Mittwoch, den 15. Mai 2024 ab 10:00 Uhr (MESZ)

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) statt.

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Sinne der elektronischen Zuschaltung, zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen Aktionärsrechte in der Versammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum 8. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) in Textform angemeldet haben. Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute als Letztintermediäre die Anmeldung und übermitteln den erforderlichen Nachweis des Anteilsbesitzes, nachdem die Kunden einen Auftrag für die Anmeldung zur Hauptversammlung erteilt haben. Weitere Informationen zur Hauptversammlung finden Sie in der Einberufung, den Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre und den weiteren zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen auf dieser Website.

Der Online-Service zur Hauptversammlung steht unseren Aktionären ab dem 24. April 2024 unter www.bmwgroup.com/hv-service zur Verfügung.

Informationen und Downloads.

Die Tagesordnung und die Beschlussgegenstände sind teilweise verkürzt wiedergegeben. Im vollständigen Wortlaut sind die Tagesordnungspunkte in der Einberufung sowie im Bundesanzeiger (27. März 2024) veröffentlicht. Wenn Sie die Tagesordnung und die Beschlussvorschäge der Verwaltung herunterladen möchten, klicken Sie bitte hier.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist damit festgestellt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 3.802.488.470,32 € wie folgt zu verwenden*:

  • Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 6,02 € je Vorzugsaktie ohne Stimmrecht im Nennbetrag von 1 € auf das dividendenberechtigte Grundkapital (57.320.307 Vorzugsaktien), das sind 345.068.248,14 €;
  • Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 6,00 € je Stammaktie im Nennbetrag von 1 € auf das dividendenberechtigte Grundkapital (573.864.574 Stammaktien), das sind 3.443.187.444,00 €;
  • Einstellung des verbleibenden Betrags in Höhe von 14.232.778,18 € in die anderen Gewinnrücklagen.

Der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns berücksichtigt 5.931.093 eigene Stammaktien und 1.600.101 eigene Vorzugsaktien, die am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses am 12. März 2024 von der Gesellschaft gehalten wurden. Diese Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt.

*Der Beschlussvorschlag der Verwaltung bezieht sich auf den Stichtag des 12. März 2024 (Aufstellung des Jahresabschlusses). Infolge von Aktienrückkäufen der Gesellschaft nach diesem Stichtag wird sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Tag der Hauptversammlung reduzieren. Die Verwaltung wird in der Hauptversammlung deshalb einen aktualisierten Beschlussvorschlag zu TOP 2 unterbreiten. Dabei bleibt die Dividendenhöhe je dividendenberechtigter Aktie unverändert. Teile des Bilanzgewinns, die infolge der Aktienrückkäufe nicht mehr für die Ausschüttung benötigt werden, sollen in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt werden. Der aktualisierte Beschlussvorschlag wird ca. eine Woche vor der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die nachfolgend unter den Ziffern 4.1 bis 4.20 genannten im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten:

4.1 Dr. Norbert Reithofer (Vorsitzender) 4.11 Johann Horn
4.2 Dr. Martin Kimmich (stellv. Vorsitzender)    4.12 Dr. h.c. Susanne Klatten
4.3 Stefan Quandt (stellv. Vorsitzender) 4.13 Jens Köhler
4.4 Stefan Schmid (stellv. Vorsitzender) 4.14 Gerhard Kurz
4.5 Dr. Kurz Bock (stellv. Vorsitzender) 4.15 André Mandl
4.6 Christiane Benner 4.16 Dr. Dominique Mohabeer
4.7 Dr. Marc Bitzer 4.17 Anke Schäferkordt
4.8 Bernhard Ebner 4.18 Prof. Dr. Christoph M. Schmidt
4.9 Rachel Empey 4.19 Dr. Vishal Sikka
4.10 Dr. Heinrich Hiesinger 4.20 Sibylle Wankel

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts über die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2024 zu bestellen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2024 zu Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zu wählen:

6.1 Frau Dr. h.c. Susanne Klatten, München, Unternehmerin, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 entscheidet,

6.2 Herrn Stefan Quandt, Bad Homburg v. d. Höhe, Unternehmer, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 entscheidet,

6.3 Herrn Dr. Vishal Sikka, Los Altos Hills, Kalifornien, USA, Gründer und CEO von Vianai Systems, Inc., für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 entscheidet.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.

Aktionärshotline der BMW AG.

T: +49-89-201-90368
E: hv-service.bmw@adeus.de

Werktags von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr (MESZ).

 

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