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Hauptversammlungen.

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Aktionärsversammlungen 2026.

Die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (BMW AG) wird am Mittwoch, den 13. Mai 2026 zwei Aktionärsversammlungen durchführen:

  • die 106. ordentliche Hauptversammlung 2026
  • eine gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre

Beide Versammlungen werden als virtuelle Versammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) durchgeführt. Zur Teilnahme an den Versammlungen sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum 6. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ) in Textform angemeldet haben. Angemeldete Aktionäre können über den Online-Service der jeweiligen Versammlung virtuell an der Versammlung teilnehmen und ihre Aktionärsrechte ausüben. 

Hauptversammlung.

Die 106. ordentliche Hauptversammlung findet am Mittwoch, den 13. Mai 2026, ab 10:00 Uhr (MESZ) statt.

  • Teilnahmeberechtigt sind Stamm- und Vorzugsaktionäre. 
  • Stimmberechtigt sind nur Stammaktionäre.

Für die Nutzung des Online-Service für die Hauptversammlung benötigen Sie Zugangsdaten. Diese erhalten Sie per Post nach Ihrer Anmeldung über Ihre Depotbank. Der Versand der Zugangsdaten beginnt ab dem 22. April 2026. 

Gesonderte Versammlung.

Direkt im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung findet am Mittwoch, den 13. Mai 2026 zudem eine gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre statt. Frühester Beginn der Versammlung ist 13:00 Uhr (MESZ).

  • Teilnahme- und stimmberechtigt sind nur Vorzugsaktionäre.

Für die Nutzung des Online-Service für die gesonderte Versammlung benötigen Sie Zugangsdaten. Diese erhalten Sie per Post nach Ihrer Anmeldung über Ihre Depotbank. Der Versand der Zugangsdaten beginnt ab dem 22. April 2026. 

Überblick.

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der BMW AG am 13. Mai 2026 Einberufung der Hauptversammlung
Einberufung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre der BMW AG am 13. Mai 2026 Einberufung der gesonderten Versammlung
Übersicht zu den Tagesordnungen der Aktionärsversammlungen Übersicht zu den Tagesordnungen
Investorenpräsentation zu den Aktionärsversammlungen 2026 der BMW AVG Investorenpräsentation
BMW Group Bericht 2025 BMW Group Bericht 2025
Erklärung zur Unternehmensführung 2025 Erklärung zur Unternehmensführung 2025
Vergütungsbericht 2025 Vergütungsbericht 2025

Informationen und Downloads.

Nachstehend finden Sie die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu allen Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung 2026. Die gesamte Tagesordnung einschließlich der erläuternden Angaben finden Sie in der Einberufung der Hauptversammlung. Die Einberufung wurde am 18. März 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Einen Kurzüberblick über die Tagesordnungen der Aktionärsversammlungen finden Sie hier.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 nicht vorgesehen. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden bereits vom Aufsichtsrat gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Gesellschaft festgestellt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von 2.672.422.497,84 € wie folgt zu verwenden*:

  • Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 4,42 € je Vorzugsaktie ohne Stimmrecht im Nennbetrag von 1 € auf das dividendenberechtigte Grundkapital (52.902.192 Vorzugsaktien), das sind 233.827.688,64 €;
  • Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 4,40 € je Stammaktie im Nennbetrag von 1 € auf das dividendenberechtigte Grundkapital (551.543.648 Stammaktien), das sind 2.426.792.051,20 €;
  • Einstellung des verbleibenden Betrags in Höhe von 11.802.758,00 € in die anderen Gewinnrücklagen.

Der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns berücksichtigt 9.591.278 eigene Stammaktien und 1.773.313 eigene Vorzugsaktien, die am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses (9. März 2026) von der Gesellschaft gehalten wurden. Diese Aktien sind gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG) nicht dividendenberechtigt.

* Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien gegenüber dem bei der Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigten Stand verändern. In diesem Fall werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen aktualisierten Beschlussvorschlag unterbreiten – mit unveränderter Dividendenhöhe je dividendenberechtigter Aktie und entsprechend angepassten Beträgen für die Ausschüttungssumme sowie die Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die nachfolgend unter den Ziffern 4.1 bis 4.21 genannten, im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten:

  • 4.1 Dr. Norbert Reithofer (bis 14. Mai 2025)
  • 4.2 Dr. Nicolas Peter (seit 14. Mai 2025; Vorsitzender)
  • 4.3 Dr. Martin Kimmich (stellv. Vorsitzender)
  • 4.4 Stefan Quandt (stellv. Vorsitzender)
  • 4.5 Stefan Schmid (stellv. Vorsitzender)
  • 4.6 Dr. Kurt Bock (stellv. Vorsitzender)
  • 4.7 Ulrich Bauer
  • 4.8 Dr. Marc Bitzer
  • 4.9 Rachel Empey
  • 4.10 Dr. Heinrich Hiesinger
  • 4.11 Dr. h.c. Susanne Klatten
  • 4.12 Jens Köhler
  • 4.13 André Mandl
  • 4.14 Dominique Mohabeer
  • 4.15 Dr. Michael Nikolaides
  • 4.16 Horst Ott
  • 4.17 Anke Schäferkordt
  • 4.18 Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt
  • 4.19 Dr. Vishal Sikka
  • 4.20 Sibylle Wankel
  • 4.21 Prof. Dr. Johanna Wenckebach

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 

5.1 Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (PwC), wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts über die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2026 und das erste Quartal des Geschäftsjahres 2027 bestellt. 

5.2 Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (PwC), wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und des Konzernnachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 bestellt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr.-Ing. Christian Bruch, Berlin, Vorstandsvorsitzender der Siemens Energy AG, für eine Amtszeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2026 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2029 entscheidet, zum Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner zu wählen.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

8.1  Die stimmrechtlosen Vorzugsaktien werden unter Aufhebung des in § 5 Absatz 2 und § 25 Absatz 3 der Satzung bestimmten Gewinnvorzugs in auf den Inhaber lautende, stimmberechtigte Stammaktien umgewandelt.

8.2  Die Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:

– § 5 Absatz 1 wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

1Das Grundkapital beträgt 615.810.431 €. 2Es ist eingeteilt in 615.810.431 Stammaktien im Nennbetrag von 1 €. 3Die Aktien lauten auf den Inhaber.“

– § 5 Absatz 2, § 5 Absatz 3, zweiter Halbsatz und § 25 Absatz 3 werden ersatzlos aufgehoben; die Nummerierungen werden entsprechend angepasst.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Beschluss zu Tagesordnungspunkt 8 durch Sonderbeschluss der Stammaktionäre wie folgt zuzustimmen:

Die Stammaktionäre stimmen dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom heutigen Tage zu Tagesordnungspunkt 8 über die Umwandlung sämtlicher Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in stimmberechtigte Stammaktien durch Aufhebung des Gewinnvorzugs und über eine entsprechende Satzungsänderung zu.

Nachstehend finden Sie den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Tagesordnung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre. Die gesamte Tagesordnung einschließlich der erläuternden Angaben finden Sie in der Einberufung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre. Die Einberufung wurde am 18. März 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Einen Kurzüberblick über die Tagesordnungen der Aktionärsversammlungen finden Sie hier.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, diesem Beschluss der Hauptversammlung [TOP 8 der ordentlichen Hauptversammlung] durch Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre wie folgt zuzustimmen:

Die Vorzugsaktionäre stimmen dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom heutigen Tage zu Tagesordnungspunkt 8 über die Umwandlung sämtlicher Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in stimmberechtigte Stammaktien durch Aufhebung des Gewinnvorzugs und über eine entsprechende Satzungsänderung zu.

Kontakt zu Investor Relations.

Werktags von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Archiv.

Hier finden Sie Unterlagen zu den Aktionärsversammlungen der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft der letzten 10 Jahre.